Umsetzung für Genossenschaften

Fair Vermieten Bedeutet …

… eine diskriminierung- und vorurteilsarme Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von Wohnungen in Berlin sicherzustellen.

  • Öffentliches Bekenntnis zum Leitbild
  • Sicherstellung eines „Fairen Vermietens“ durch eine aktive Umsetzung der Leitsätze, jeweils im Rahmen der eigenen Strukturen

… Mitverantwortung dafür zu übernehmen, dass in Berlin ein vielfältiges Wohnungsangebot erhalten bleibt.

  • Mikro-Apartments, möbliertes Wohnen und andere gezielt befristete Wohnkonzepte werden nur umgesetzt, wo aktuelle Nachfrage besteht.
  • Umbauwünschen von Mieter*innen mit dem Ziel größerer Barrierefreiheit wird zugestimmt.
  • Das Wohnungsangebot wird so weit wie möglich auch für Personen geöffnet, die ihre Finanzierung der Miete nicht über ein regelmäßiges monatliches Einkommen nachweisen können.

… Wohnungsangebote niedrigschwellig und allgemein zugänglich zu machen.

  • Veröffentlichung von Wohnungsangeboten an Mitglieder wie Nicht-Mitglieder in mindestens einem nicht-digitalen Format.
  • Bei digitaler Veröffentlichung auf eigenen Portalen Beachtung von Barrierefreiheit.
  • Einbezug einer eindeutigen Information in die Wohnungsannonce dazu, welche Anforderungen für den Abschluss eines Mietvertrags und ggfs. für eine Mitgliedschaft erfüllt werden müssen, entweder als fester Textbaustein von Annoncen oder auf der Internetseite der Genossenschaft.
  • Ansprechbarkeit für Rückfragen potenzieller Mieter*innen und Mitglieder aus der vielfältigen Stadtgesellschaft zum Wohnungsangebot und den Prinzipien und Potentialen genossenschaftlichen Wohnens.

… Diskriminierungsbeschwerden ernst zu nehmen, zu bearbeiten und Maßnahmen gegen diese Diskriminierungen zu entwickeln.

  • Der Beschwerdefall wird von dem/der Vermieter*in (bei Unternehmen intern) geprüft, ggfs. gemeinsam mit in den Fall involvierten Mitarbeiter*innen oder Hausverwaltungen.
  • Die Ergebnisse sachgerecht durchgeführter Testings werden als Indizien dafür anerkannt, dass Diskriminierung stattgefunden hat.
  • Für sich selbst oder das Unternehmen und ggfs. für Mitarbeiter*innen, für Wohnraumsuchende und Mieter*innen wird an jeweils geeigneter Stelle transparent gemacht, wie das Beschwerdeverfahren des/der Vermieter*in im Falle einer Diskriminierungsbeschwerde aussieht. Geeignete Stellen sind z.B. Inter- und Intranetseiten, Anlagen zum Mietvertrag oder regelmäßige Kommunikationsformate im Kontext der Vermietung (Mieteranschreiben, Aushänge, Mieter-Zeitungen etc.).
  • Die Hausordnung enthält einen Hinweis oder eine Anlage, dass Diskriminierung auch im Nachbarschaftlichen Miteinander verboten ist und ggfs. verfolgt wird.
  • Alle Absichtserklärungen zur Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich des Wohnens werden (bei Wohnungsunternehmen) an einer prominenten Stelle der Internetseiten veröffentlicht.
  • Verbindliche Thematisierung/Bearbeitung von Diskriminierungsvorfällen in den Gremiensitzungen, unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
  • Berücksichtigung des Verbots von/Umgangs mit Diskriminierung in den Satzungen der Genossenschaften.

… dass Vermieter*innen und Hausverwaltungen bei Nachbarschaftskonflikten diskriminierungssensibel reagieren.

  • Nachbarschaftskonflikte werden ernstgenommen als Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität
  • Bei Nachbarschaftskonflikten wird beiden Konfliktparteien die Möglichkeit geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  • Bei Nachbarschaftskonflikten, bei denen fehlende Sprachkenntnisse oder andere Schwierigkeiten des sprachlichen Ausdrucks eine Rolle spielen, wird beiden Aussagen das gleiche Vertrauen entgegengebracht.
  • Bei unterschiedlichen Darstellungen und Vorwürfen prüfen die für den Wohnungsbestand Verantwortlichen, ob Vorurteile und/oder Diskriminierung im Konflikt eine Rolle spielen.
  • In schweren Konflikten und im Diskriminierungsfall wird eine Nachbarschaftsmediation angeregt und Kontakt zu externen Mediator*innen hergestellt, z.B. in einem Stadtteilzentrum. Die Voraussetzungen dafür sind ein gegenseitiges Einverständnis für eine Mediation und dass keine Gewalt erfolgt ist.

… Vergabeprozesse für Wohnungssuchende nachvollziehbar zu kommunizieren und Vergabekriterien sichtbar zu machen.

  • Eine transparente Kommunikation zum Vergabeverfahren von Wohnungen und zu Kriterien und Priorisierung bei der Bewerbung um Mitgliedschaft als Voraussetzung zum Zugang zu genossenschaftlichem Wohnraum wird in den Gremien der Genossenschaft abgestimmt und in der Satzung verankert.
  • Die Erläuterung der Vergabekriterien und des Vergabeverfahrens sowie die Zuständigkeit für die Entscheidung an einer für alle Bewerber*innen allgemein zugänglichen Stelle zeigt, dass Transparenz zum Vergabeverfahren ernstgenommen und verantwortungsbewusst umgesetzt wird.
  • Vergabekriterien, die eine digitalisierte Vorauswahl bestimmen, werden nachvollziehbar gemacht und auch, welches der nächste Schritt im Vergabeprozess ist.
  • FaireVergabeverfahren (auch nach einer digitalen Vorauswahl) sind, aus der Antidiskriminierungs-Perspektive, z. B. ein Losverfahren oder eine „first-come-first-served“-Strategie für die Einladung zur Wohnungsbesichtigung.
  • Das Bewerbungsverfahren wird, analog zu entsprechenden Verfahren auf dem Arbeitsmarkt, anonym durchgeführt, inbegriffen der Einladung zur Wohnungsbesichtigung.
  • Bei der Auswahl von Interessierten, durch Personen von Personen getroffener Auswahl von Interessierten für eine Wohnungsbesichtigung werden die Kriterien für die Auswahl offengelegt
  • Bei von Personen getroffener Auswahl von Interessierten für eine Wohnungsbesichtigung wird offengelegt, ob es sich um die Entscheidung einer einzelnen Person mit einer spezifischen Aufgabe im Unternehmen handelt oder um ein Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip der Entscheidung und welche Funktionen die daran Beteiligten haben.
  • Auswahlalgorithmen können Diskriminierung verursachen. Sie werden regelmäßig auf mögliche Diskriminierung geprüft und ggfs. überarbeitet.

… Kommunikation mit den Mieter*innen verständlich, diskriminierungsfrei und in leichter Sprache zu gestalten.

  • Der Mietvertrag, Anhänge zum Mietvertrag, die Hausordnung, Aushänge im Haus, Kommunikationsabläufe (z.B. Erreichbarkeit von Hausmeister*innen, Vorgehen bei Havarien), Mieterfibeln etc. werden in einer leichten und diskriminierungsfreien Sprache formuliert, so dass sie von allen verstanden werden können.
  • Vermieter*innen/Hausverwaltungen schreiten bei diskriminierenden Formulierungen Dritter – wie z.B. Mitteilungen von Hausverwaltungen oder Handwerksbetrieben, die sie beauftragt haben – ein und unterbinden diese.
  • Hausordnungen werden leicht verständlich gestaltet, indem sie illustriert werden (Bilder, Piktogramme, bei online stehenden Hausordnungen Videos, Apps).
  • Neu formulierte Hausordnungen werden allen aktuellen und zukünftigen Mieter*innen per Brief und Aushang zugestellt.

… Wohnungsannoncen diskriminierungsfrei zu formulieren.

  • Diskriminierungsfreie Wohnungsannoncen schließen niemanden aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der Familienform als Bewerber*in aus. Sie enthalten einen Hinweis auf den Schutz der Wohnungssuchenden durch das AGG.
  • Diskriminierungsfreie Wohnungsannoncen sind in einfacher Sprache und ohne Sexismen/Rassismen in Bild und Text formuliert. Wenn sie auf eigenen Internetseiten online publiziert werden, wird die Barrierefreiheit dieser Internetseite sichergestellt.
  • Bei der Verwendung von Bildern wird durch einen gut verständlichen, den Bildgegenstand tatsächlich erfassenden Text die Barrierefreiheit auch für Menschen mit Sehbehinderungen unterstützt.
  • Diskriminierungsfreie Wohnungsannoncen weisen darauf hin, dass aus Gründen der Gleichbehandlung der Bewerbungen nur angeforderte Bewerbungsunterlagen zur Kenntnis genommen werden.
  • Diskriminierungsfreie Wohnungsannoncen weisen den Grad der Barrierefreiheit des angebotenen Wohnraums fachlich richtig aus und beziehen dabei alle zu nutzenden Gebäudebereiche und das unmittelbar zum Gebäude gehörende Wohnumfeld ein.

… sich als Vermieter*in mit den verschiedenen Formen von Diskriminierung und gesellschaftlichen Machtverhältnissen auseinanderzusetzen, die zu Diskriminierung führen und in Kenntnis des AGG gegen Diskriminierung vorzugehen.

  • Weiterbildungen zum AGG für sich selbst und – wo zutreffend – Personal gehören zum Selbstverständnis und Qualitätsmanagement der Aufgabe der Bewerbung, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum. Die Weiterbildungen beinhalten eine Sensibilisierung für die Lebenslagen der verschiedenen häufig von Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen.
  • Die regelmäßige Auseinandersetzung mit den verschiedenen und sich ständig veränderbaren Formen der Diskriminierung ist Bestandteil der eigenen Arbeitsplanung.
  • Weiterbildung in diesem Bereich wird vorrangig aus dem Angebot der Antidiskriminierungsberatungen wahrgenommen, z.B. aus dem Angebot der Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen, zu verschiedenen Zielgruppen und in verschiedenen Formaten.
  • Handreichungen, Arbeitshilfen und Informationsmaterialien der Antidiskriminierungsarbeit im Bereich Wohnen sind eigene „Pflichtlektüre“ bzw. werden ggfs. dem Personal als solche zur Kenntnis zu gegeben.


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