FAQ

Warum ein Leitbild „Berlin vermietet fair“?

Diskriminierungsarmes Vermitteln, Vermieten und Verwalten von Wohnraum stellen eine besonders wichtige gesamtgesellschaftliche Verantwortung dar in Zeiten, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt zunehmend Versorgungsengpässe erzeugt. Eine Konkurrenz vor allem von Gruppen mit besonderen Zugangsproblemen zum Wohnungsmarkt entsteht selbst dort, wo diese bereits durch wohnungspolitische Instrumente geschützt werden. Damit wächst die Gefahr von Exklusion und dies zunehmend auch in sozialen Gruppen, die üblicherweise nicht aufgrund bestimmter Merkmale und/oder ihrer Lebenssituation mit einer Diskriminierungsvermutung in Verbindung gebracht werden.


Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, eine „Kultur fairen Vermietens“ als gemeinsames Ziel möglichst vieler Akteur*innen zu formulieren, die im Land Berlin für den Zugang zu Wohnraum und dessen Verwaltung verantwortlich sind. Das Leitbild „Berlin vermietet fair!“ bietet einen Orientierungsrahmen für faires Vermieten, auf den sich Wohnungswirtschaft, Verwaltung, Zivil-gesellschaft, in Diskriminierungsfällen Beratende und von Diskriminierung Betroffene gleichermaßen beziehen können. Zu jedem Leitsatz gibt es Umsetzungsvorschläge.

Wem hilft das Leitbild?

Das Leitbild hilft den Unterzeichnerinnen bei der Umsetzung des Bekenntnisses zu diskriminierungsarmer Wohnungsbewerbung, Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum. Wo das Leitbild aktiv umgesetzt wird, können sich Mieterinnen auf ein gutes Konfliktmanagement verlassen und darauf, dass Diskriminierungserfahrungen und –beschwerden gesehen, ernst genommen und lösungsorientiert bearbeitet werden. Gleichzeitig bietet das Leitbild auch eine Orientierungshilfe zu Fragen fairen Vermietens für die Berliner Bevölkerung in ihrer Vielfalt, Akteurinnen der Antidiskriminierungsberatung sowie die Interessenvertreterinnen und Unterstützer*innen häufig diskriminierter Gruppen.

Wer kann das Leitbild unterzeichnen?

Die Unterzeichnerinnen sind institutionelle Vermieterinnen (Landeseigene Wohnungsunter-nehmen, Genossenschaften, große private Wohnungsunternehmen), sowie Vermieterinnen mittlerer und kleinerer privater oder genossenschaftlicher Bestände und von Einzeleigentum. Auch Hausverwaltungen und Anbieterinnen von Trägerwohnungen und anderer betreuter Wohnformen können das Leitbild unterzeichnen.
Die Unterzeichner*innen unterstützen die Forderung, den in Berlin lebenden Menschen eine menschenwürdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung und selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. Sie identifizieren sich mit dem politischen Ziel gleichberechtigter Zugänge zum Wohnungsmarkt und praktizieren Gleichbehandlung im Mietverhältnis.

Informationen zur Unterzeichnung finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten haben die Berliner Verwaltungen, Verbände und Akteur*innen der Anti-Diskriminierungs-Arbeit, die Umsetzung des Leitbilds zu unterstützen?

Das Leitbild kann nur von den in ihrer Vielfalt beschriebenen Anbieterinnen von Wohnraum in Berlin unterzeichnet werden. Gleichzeitig können auch für die Wohnraumversorgung verantwortliche Bereiche der Berliner Verwaltungen, die wohnungswirtschaftlichen und Sozialverbände sowie Akteurinnen der Anti-Diskriminierungs-Arbeit die Umsetzung des Leitbilds stärken. Dies erfordert ihr öffentliches Bekenntnis zum Leitbild und konkrete Aktivitäten für ihre Fachabteilungen, Mitglieder und Zielgruppen. Dazu finden Sie hier Informationen.

Welche Unterstützung bietet die Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen Vermieter*innen und Hausverwaltungen bei der Umsetzung des Leitbilds?

Der Arbeitsbereich „Strategie + Vernetzung“ der Fachstelle stellt den Unterzeichnenden praxisnahe und ihren spezifischen Strukturen entsprechende Umsetzungsvorschläge dafür zur Verfügung, das Leitbild mit Leben zu füllen. Die Entwicklung anderer/zusätzlicher Vorschläge zur Umsetzung wird von der Fachstelle ausdrücklich begrüßt.


Der Arbeitsbereich „Strategie und Vernetzung“ bietet Vermieterinnen und Hausverwaltungen auf der Geschäftsleitungsebene Inhouse-Beratungen zur Implementierung/Umsetzung des Leitbilds an sowie Personal-Schulungen zu verschiedenen Aspekten fairen Vermietens. Darüber hinaus steht den Unterzeichnerinnen des Leitbilds die Teilnahme an den Veranstaltungen der Fachstelle frei. Die Fachstelle stellt auf ihrer Internetseite auch Informationen dazu bereit, was die wohnungs-wirtschaftlichen Verbände zum Thema Anti-Diskriminierung in ihrem Handlungsfeld zur Ver-fügung stellen. Weiter stehen auf der Internetseite der Fachstelle aktuelle Gerichtsurteile und Fallbeschreibungen zur Verfügung. Die dort auch verfügbare Anleitung zu sachgerechtem Testing, kann auch zum internen Qualitätsmanagement von Vermieterinnen genutzt werden.

Der Arbeitsbereich „Beratung und Begleitung Betroffener“ der Fachstelle unterstützt Betroffene parteiisch. Dies entspricht den bundesweiten Standards der Anti-Diskriminierungsberatung. Er bietet besonders in Fällen von Nachbarschaftskonflikten in Abstimmung mit den Betroffenen und unter Wahrung der Parteilichkeit auch Klärungsgespräche mit Vermieterinnen an.