UMSEtZUNG FÜR PRIVATE VERMIeTER*INNEN

Fair vermieten bedeutet …

… eine diskriminierungs- und vorurteilsarme Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von Wohnungen in Berlin sicherzustellen.

  • Öffentliches Bekenntnis zum Leitbild
  • Sicherstellung eines „Fairen Vermietens“ durch eine aktive Umsetzung der Leitsätze, jeweils im Rahmen der eigenen Strukturen

… Mitverantwortung dafür zu übernehmen, dass in Berlin ein vielfältiges Wohnungsangebot erhalten bleibt.

  • Mikro-Apartments, möbliertes Wohnen und andere gezielt befristete Wohnkonzepte werden nur umgesetzt, wo aktuelle Nachfrage besteht.
  • Umbauwünschen von Mieter*innen mit dem Ziel größerer Barrierefreiheit wird zugestimmt.
  • Das Wohnungsangebot wird so weit wie möglich auch für Personen geöffnet, die ihre Finanzierung der Miete nicht über ein regelmäßiges monatliches Einkommen nachweisen können.

… Wohnungsangebote niedrigschwellig und allgemein zugänglich zu machen.

  • Vermeidung von Immobilienportalen, die durch Premium-Accounts Ungleichbehandlung fördern, andernfalls zumindest Vermittlung von Information zur Logik von Premium-Accounts der genutzten Portale.
  • Veröffentlichung von Wohnungsangeboten in einem digitalen und einem nicht-digitalen Format.
  • Einbezug einer eindeutigen Information in die Wohnungsannonce dazu, welche Anforderungen zum Abschluss eines Mietvertrags erfüllt werden müssen, entweder als fester Textbaustein von Annoncen oder auf der Internetseite des Wohnungsunternehmens.
  • Insbesondere kleine Vermieter*innen, und Einzelvermieter*innen haben sehr geringe Fluktuation. Sie verfügen selten über Strukturen, um eine Vielzahl von Rückmeldungen zu beantworten. Die Hürde, ihr einziges Wohnungsangebot über mehrere Plattformen zu veröffentlichen, ist daher sehr hoch. Häufig werden freie Wohnungen über persönliche Empfehlung vermietet. Da dies viele potenzielle Mieter*innen ausschließt, empfiehlt die Fachstelle kleinen Vermieter*innen zur Umsetzung dieses Leitsatzes zumindest eine der Öffentlichkeit zugängliche Bewerbung des Wohnungsangebotes.
  • Einbezug einer eindeutigen Information in die Wohnungsannonce dazu, welche Anforderungen zum Abschluss eines Mietvertrags erfüllt werden müssen, als fester Textbaustein von Annoncen.

… Diskriminierungsbeschwerden ernst zu nehmen, zu bearbeiten und Maßnahmen gegen diese Diskriminierungen zu entwickeln.

  • Der Beschwerdefall wird von dem/der Vermieter*in (bei Unternehmen intern) geprüft, ggfs. gemeinsam mit in den Fall involvierten Mitarbeiter*innen oder Hausverwaltungen.
  • Die Ergebnisse sachgerecht durchgeführter Testings werden als Indizien dafür anerkannt, dass Diskriminierung stattgefunden hat.
  • Für sich selbst oder das Unternehmen und ggfs. für Mitarbeiter*innen, für Wohnraumsuchende und Mieter*innen wird an jeweils geeigneter Stelle transparent gemacht, wie das Beschwerdeverfahren des/der Vermieter*in im Falle einer Diskriminierungsbeschwerde aussieht. Geeignete Stellen sind z. B. Inter- und Intranetseiten, Anlagen zum Mietvertrag oder regelmäßige Kommunikationsformate im Kontext der Vermietung (Mieteranschreiben, Aushänge, Mieter-Zeitungen etc.).
  • Die Hausordnung enthält einen Hinweis oder eine Anlage, dass Diskriminierung auch im nachbarschaftlichen Miteinander verboten ist und ggfs. verfolgt wird.
  • Alle Absichtserklärungen zur Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich des Wohnens werden (bei Wohnungsunternehmen) an einer prominenten Stelle der Internetseiten veröffentlicht.
  • Die Klärung des Sachverhalts wird unmittelbar und im Rahmen der genannten Fristen angegangen, die Verantwortlichen beschäftigen sich mit den Machtverhältnissen, die zur Diskriminierung geführt haben und vollziehen einen Perspektivenwechsel im Sinne des / der Betroffenen.

… dass Vermieter*innen und Hausverwaltungen bei Nachbarschaftskonflikten diskriminierungssensibel reagieren.

  • Nachbarschaftskonflikte werden als Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität ernstgenommen.
  • Bei Nachbarschaftskonflikten wird beiden Konfliktparteien die Möglichkeit geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  • Bei Nachbarschaftskonflikten, bei denen fehlende Sprachkenntnisse oder andere Schwierigkeiten des sprachlichen Ausdrucks eine Rolle spielen, wird beiden Aussagen das gleiche Vertrauen entgegengebracht.
  • Bei unterschiedlichen Darstellungen und Vorwürfen prüfen die für den Wohnungsbestand Verantwortlichen, ob Vorurteile und/oder Diskriminierung im Konflikt eine Rolle spielen.
  • In schweren Konflikten und im Diskriminierungsfall wird eine Nachbarschaftsmediation angeregt und Kontakt zu externen Mediator*innen hergestellt, z. B. in einem Stadtteilzentrum. Die Voraussetzungen dafür sind ein gegenseitiges Einverständnis für eine Mediation und dass keine Gewalt erfolgt ist.

… Fair vermieten bedeutet, Vergabeprozesse für Wohnungssuchende nachvollziehbar zu kommunizieren und Vergabekriterien sichtbar zu machen.

  • Die Erläuterung der Vergabekriterien und des Vergabeverfahrens sowie die Zuständigkeit für die Entscheidung an einer für alle Bewerber*innen allgemein zugänglichen Stelle zeigt, dass Transparenz zum Vergabeverfahren ernstgenommen und verantwortungsbewusst umgesetzt wird.
  • Vergabekriterien, die eine digitalisierte Vorauswahl bestimmen, werden nachvollziehbar gemacht und auch, welches der nächste Schritt im Vergabeprozess ist.
  • FaireVergabeverfahren (auch nach einer digitalen Vorauswahl) sind, aus der Antidiskriminierungs-Perspektive, z. B. ein Losverfahren oder eine „first-come-first-served“-Strategie für die Einladung zur Wohnungsbesichtigung.
  • Das Bewerbungsverfahren wird, analog zu entsprechenden Verfahren auf dem Arbeitsmarkt, anonym durchgeführt, inbegriffen der Einladung zur Wohnungsbesichtigung.
  • Bei der Auswahl von Interessierten, durch Personen von Personen getroffener Auswahl von Interessierten für eine Wohnungsbesichtigung werden die Kriterien für die Auswahl offengelegt
  • Bei von Personen getroffener Auswahl von Interessierten für eine Wohnungsbesichtigung wird offengelegt, ob es sich um die Entscheidung einer einzelnen Person mit einer spezifischen Aufgabe im Unternehmen handelt oder um ein Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip der Entscheidung und welche Funktionen die daran Beteiligten haben.
  • Auswahlalgorithmen können Diskriminierung verursachen. Sie werden regelmäßig auf mögliche Diskriminierung geprüft und ggfs. überarbeitet.
  • Das Bekenntnis zum Leitbild und die Erläuterung der Vergabekriterien an einer für alle Bewerber*innen allgemein zugänglichen Stelle zeigt, dass Transparenz zum Vergabeverfahren ernstgenommen und verantwortungsbewusst umgesetzt wird.
  • In der Wohnungsannonce wird nachvollziehbar gemacht, wie Interessierte für eine Wohnungsbesichtigung ausgewählt und eingeladen werden.
  • Bei der Nutzung von Immobilienportalen, dem Wohnungsmarktbereich von eBay-Kleinanzeigen und Zeitungen wird in der Annonce darauf hingewiesen, dass die hier Wohnraum Anbietenden bei Bekanntwerden von diskriminierenden Anzeigen auf diesem Portal von einer weiteren Nutzung desselben absehen.

… Kommunikation mit den Mieter*innen verständlich, diskriminierungsfrei und in leichter Sprache zu gestalten.

  • Hausordnungen werden in diskriminierungsarmer Sprache mehrsprachig/mit Piktogrammen zur Verfügung gestellt; die Neuauflage erreicht alle aktuellen und zukünftigen Mieter*innen und ist auch öffentlich zugänglich im Hausflur.
  • Einzeleigentümer*innen und Vermieter*innen von kleinen Beständen können sich an den Beispielen der Verbände oder von großen Wohnungsunternehmen orientieren, z. B. für die Bereitstellung von Hausordnungen mit Piktogrammen. Auch Textbausteine/Details von unterschiedlichen Mietverträgen, Hausordnungen und sonstigen Textkommunikationen zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen sind in der Regel ähnlich und können daher an Produkten Dritter bzw. der Verbände orientiert werden.

… Wohnungsannoncen diskriminierungsfrei zu formulieren.

  • Diskriminierungsfreie Wohnungsannoncen schließen niemanden aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der Familienform als Bewerber*in aus. Sie enthalten einen Hinweis auf den Schutz der Wohnungssuchenden durch das AGG.
  • Diskriminierungsfreie Wohnungsannoncen sind in einfacher Sprache und ohne Sexismen/Rassismen in Bild und Text formuliert. Wenn sie auf eigenen Internetseiten online publiziert werden, wird die Barrierefreiheit dieser Internetseite sichergestellt.
  • Bei der Verwendung von Bildern wird durch einen gut verständlichen, den Bildgegenstand tatsächlich erfassenden Text die Barrierefreiheit auch für Menschen mit Sehbehinderungen unterstützt.
  • Diskriminierungsfreie Wohnungsannoncen weisen darauf hin, dass aus Gründen der Gleichbehandlung der Bewerbungen nur angeforderte Bewerbungsunterlagen zur Kenntnis genommen werden.
  • Diskriminierungsfreie Wohnungsannoncen weisen den Grad der Barrierefreiheit des angebotenen Wohnraums fachlich richtig aus und beziehen dabei alle zu nutzenden Gebäudebereiche und das unmittelbar zum Gebäude gehörende Wohnumfeld ein.
  • Für die diskriminierungsfreie Formulierung von Wohnungsannoncen gelten für kleine Vermieter*innen  dieselben Kriterien wie für alle Vermieter*innen.
  • Bei privaten Vermieter*innen kommt es häufiger zu direkter/persönlicher Bewerbung für Wohnraum. Die Verwendung nicht-sexistische/nicht-rassistische Formulierungen auch in der gesprochenen Sprache und eine wertschätzende Haltung gegenüber allen Bewerber*innen, zeigen Bemühungen für die Vermeidung von Diskriminierung.

… sich als Vermieter*in mit den verschiedenen Formen von Diskriminierung und gesellschaftlichen Machtverhältnissen auseinanderzusetzen, die zu Diskriminierung führen und in Kenntnis des AGG gegen Diskriminierung vorzugehen.

  • Weiterbildungen zum AGG für sich selbst und – wo zutreffend – Personal gehören zum Selbstverständnis und Qualitätsmanagement der Aufgabe der Bewerbung, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum. Die Weiterbildungen beinhalten eine Sensibilisierung für die Lebenslagen der verschiedenen, häufig von Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen.
  • Die regelmäßige Auseinandersetzung mit den verschiedenen und sich ständig veränderbaren Formen der Diskriminierung ist Bestandteil der eigenen Arbeitsplanung.
  • Weiterbildung in diesem Bereich wird vorrangig aus dem Angebot der Antidiskriminierungsberatungen wahrgenommen, z. B. aus dem Angebot der Fachstelle Fair mieten – Fair wohnen, zu verschiedenen Zielgruppen und in verschiedenen Formaten.
  • Handreichungen, Arbeitshilfen und Informationsmaterialien der Antidiskriminierungsarbeit im Bereich Wohnen sind eigene „Pflichtlektüre“ bzw. werden ggfs. dem Personal als solche zur Kenntnis zu gegeben.


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